Was ist Bildungsurlaub?

 

Sie wollen ihr Englisch verbessern? An ihrer Rhetorik arbeiten oder an einer IT-Fortbildung teilnehmen? Hierzu können Angestellte bei ihren Arbeitnehmern einen sogenannten Bildungsurlaub beantragen. Nur wenige wissen, ob und unter welchen Bedingungen dies möglich ist. Ein weitverbreiteter Irrglaube ist, dass es sich dabei um einen Erholungsurlaub handelt. Stattdessen spricht man hierbei häufig von einer „Bildungsfreistellung“. Sie soll stets der beruflichen oder politischen Weiterbildung dienen und ist eine Sonderform des bezahlten Urlaubs.

In 14 Bundesländern gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, lediglich Bayern und Sachsen verzichten noch auf ein vergleichbares Gesetz. Da Bildung bekanntermaßen Ländersache ist, unterscheiden sich die Voraussetzungen für einen Bildungsurlaub.

1. Wer kann Bildungsurlaub beantragen?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen Bildungsurlaub. Dazu zählen auch Auszubildende. Allerdings gelten unterschiedliche Voraussetzungen: Während sich Angestellte in den meisten Bundesländern bis zu zehn Tage pro zwei Kalenderjahre freistellen lassen dürfen, können in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen fünf Tage pro Kalenderjahr beantragt werden.

Lediglich in Sachsen-Anhalt dürfen sich Arbeitnehmer über einen noch längeren Zeitraum beruflich weiterbilden (14 Tage). In Berlin haben Angestellte, die jünger als 25 Jahre alt sind, zehn Tage die Möglichkeit auf eine Bildungsfreistellung. In Hessen gibt es fünf zusätzliche Tage im Falle einer Fortbildung für ein ehrenamtliches Engagement.

2. Wie kann ich Bildungsurlaub beantragen?

Bevor ein Arbeitnehmer einen Bildungsurlaub beantragt, muss er sich folgende Fragen stellen:

  • Habe ich überhaupt Anspruch?
  • Wie lange darf ich mich freistellen lassen?
  • Ist die von mir gewünschte Weiterbildungsmaßnahme in meinem Bundesland anerkannt?

Die Antworten auf diese Fragen unterscheiden sich - wie bereits oben gesagt - je nach Bundesland. Sind alle Kriterien erfüllt, kann sich der Angestellte anschließend bei einem Bildungsträger oder Veranstalter anmelden. Daraufhin werden Informationsmaterial und Unterlagen für die Beantragung zugeschickt. Der Arbeitgeber muss dabei frühzeitig informiert werden und setzt den Angestellten Fristen: In den meisten Bundesländern sollte der Antrag auf eine Freistellung mindestens sechs Wochen vor dem Bildungsurlaub eingereicht werden, lediglich in Thüringen muss dies sogar acht Wochen vor Beginn passieren. Der Arbeitgeber muss dem Antrag zustimmen, jedoch nicht immer zu dem vom Arbeitnehmer gewünschten Zeitpunkt.

Die Teilnahme am Kurs ist verpflichtend, sofern der Arbeitgeber die Pläne absegnet. Im Anschluss an eine Maßnahme muss der Angestellte die Teilnahmebestätigung einreichen und vom Vorgesetzten quittieren lassen.

3. Wer trägt die Kosten für Bildungsurlaub?

Wie bereits beschrieben handelt es sich um eine Sonderform des bezahlten Urlaubs. Somit ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn des „abgestellten“ Angestellten weiterzuzahlen. Gänzlich kostenfrei ist es aber auch für den Arbeitnehmer nicht. Denn: Für Fahrtkosten, Unterkunft sowie mögliche Kursgebühren muss er selbst aufkommen. Ganz verloren ist das Geld aber nicht zwingend: In der Einkommen-Steuererklärung können angefallene Kosten - zumindest teilweise - geltend gemacht werden.

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