Wann muss man für seinen Chef erreichbar sein?

Ihr Diensthandy klingelt nach Feierabend und kurz vorm Schlafengehen kommen noch E-Mails vom Chef: Viele Arbeitnehmer leiden darunter, ständig erreichbar sein zu müssen und fühlen sich verpflichtet, ihre Mails zu checken oder sie arbeiten zu Hause am Laptop einfach weiter. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Umgang mit Diensthandy oder Dienstlaptop. Welche Rechte Sie haben - und was Ihr Vorgesetzter erwarten darf.

Wo sind die Grenzen der Erreichbarkeit?

Grundsätzliches regelt das Arbeitszeitgesetz. Höchstens zehn Stunden am Tag darf jemand beschäftigt werden und maximal 48 Stunden in der Woche. Sonntagsarbeit ist verboten. Natürlich gibt es Ausnahmen, etwa für Zugführer oder Polizisten. Wenn der Chef nach Feierabend noch E-Mails schreibt, müssen Arbeitnehmer reagieren - sofern dies vertraglich so festgehalten ist.

Muss man mit einem Diensthandy ständig erreichbar sein?

Außerhalb der Arbeitszeit gibt es keine Verpflichtung, mit Diensthandy immer erreichbar zu sein. In Notfällen darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jedoch anrufen. Dies ergibt sich aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber.

Kann der Chef verlangen, dass E-Mails nach Feierabend gecheckt werden?

Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer dies vereinbart haben, kann der Chef das verlangen. Er muss allerdings die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes berücksichtigen.

Kann im Arbeitsvertrag Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst vereinbart werden?

Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst kann ohne weiteres vereinbart werden, allerdings hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Das Gesetz kennt den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft. Während der Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist, wird bei der Rufbereitschaft nur die tatsächlich angefallene Tätigkeit als Arbeitszeit angesehen.

Ist man rechtlich verpflichtet, E-Mails zu bearbeiten?

Während der Arbeitszeit gehört das regelmäßige Prüfen von E-Mails dazu. Außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit besteht eine derartige Rechtspflicht nicht. Während des Bereitschaftsdienstes ist man verpflichtet, E-Mails zu bearbeiten, wenn dies zur Aufgabe des Mitarbeiters gehört.

Wie schnell muss man bei Anrufen reagieren?

Nach der aktuell geltenden Rechtsprechung muss bei vereinbartem Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft der Mitarbeiter unverzüglich reagieren. In Notfällen kann der Arbeitgeber vom Arbeitszeitgesetz abweichen und eine Reaktion des Arbeitnehmers erwarten.

Wie sieht es bei Führungskräften aus?

Für leitende Angestellte gilt das Arbeitszeitgesetz nicht. Es kann eine längere Arbeitszeit vereinbart werden. Allerdings ist nicht jede Führungskraft leitender Angestellter, es kommt also nicht auf die hierarchische Funktion an. Leitend ist im gesetzlichen Sinn, wer weitreichende Weisungsfreiheit hat und selbständig Mitarbeiter einstellen und entlassen kann.

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