Fallstricke im Arbeitszeugnis

Wer zum ersten Mal ein Arbeitszeugnis erhält, ist in der Regel verunsichert. Meist klingt der Text ziemlich gut. Aber fast jeder weiß auch: Arbeitszeugnisse sind häufig sehr verklausuliert. Ist das Zeugnis im Ergebnis also richtig gut – oder eher nicht?

Sieben Punkte, die Arbeitnehmer auf jeden Fall checken sollten:

  1. Länge
    Zeugnisse unter einer Seite Länge sind von der Wirkung her eher ausreichend. Sie legen nahe, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht besonders wertgeschätzt hat. Eineinviertel oder anderthalb Seiten sollten es schon sein. Mehr als zweieinhalb oder drei Seiten sind aber ebenfalls eher negativ, weil das Zeugnis dann häufig zu detailliert ist.
  2. Formalien
    Gleich zu Beginn sollte klar sein: Ist es ein End- oder ein Zwischenzeugnis? Außerdem muss das Dokument auf Firmenpapier ausgedruckt und die Rechtschreibung korrekt sein. Flüchtigkeitsfehler lassen ebenfalls den Rückschluss zu, dass der Arbeitnehmer nicht geschützt wurde.
  3. Aufbau
    Wichtig ist, dass das Zeugnis vollständig ist und alle Zeugnisbestandteile enthalten sind. Klingt der Text erst einmal positiv, es fehlt aber etwa die Verwertung des Verhaltens, ist das Zeugnis insgesamt nicht mehr besonders gut. Doch was gehört alles in ein Zeugnis hinein? Im ersten Absatz müssen der Name, Geburtsdatum und Geburtsort des Arbeitnehmers stehen – sowie die Dauer der Beschäftigung. Außerdem gibt der Arbeitgeber dort an: Welche Funktion hat derjenige in der Firma übernommen? Waren es verschiedene Aufgaben- oder Verantwortungsbereiche, sollten diese hier aufgelistet sein. Im nächsten Absatz folgt eine kurze Beschreibung des Unternehmens.
  4. Aufgaben
    Als dritter Absatz kommen dann die Aufgaben oder Projekte, die der Arbeitnehmer übernommen hat. Viele Bewerber beachten diesen Part nicht genug. Eine Länge von einer halben bis einer ganzen Seite ist hier angemessen. Je ausführlicher die Angaben sind, desto eher können Personaler erkennen, ob man auf die ausgeschriebene Stelle passt. Die Angaben sind am besten stichpunktartig aufgelistet. Das erhöht die Lesbarkeit. Mitarbeiter prüfen am besten nach, ob die Beschreibung der Aufgaben für Dritte verständlich ist.
  5. Bewertung
    Im darauf folgenden Absatz geht es dann um die Beurteilung der Leistung und des Erfolgs. Das sollte mindestens vier oder fünf Sätze umfassen, sonst sieht es ebenfalls schnell so aus, als wenn es Probleme gab. Es sollte dort etwas zum Thema Arbeitsbereitschaft und Arbeitsbelastung stehen, zu den Fachkenntnissen sowie zu den Weiterbildungen. Wichtig ist schließlich eine zusammenfassende Beurteilung. Die Formulierung „stets zur vollsten Zufriedenheit“ sowie „Wir waren mit seinen Leistungen in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden“ gleicht der Schulnote Eins. Die Note Zwei bedeuten Formulierungen wie „zur vollsten Zufriedenheit“ oder „stets zur vollen Zufriedenheit“. Die Formulierung „zur vollen Zufriedenheit“ steht für die Schulnote Zwei bis Drei. Steht dort nur „zur Zufriedenheit“ deutet das schon darauf hin, dass der Arbeitgeber eher unzufrieden war.
  6. Sozialverhalten
    Danach folgt eine Bewertung des Sozialverhaltens. Hier ist wichtig, dass die Reihenfolge eingehalten wird. Es gilt der Grundsatz: Erst kommt der Vorgesetzte, dann folgen die Kollegen und dann gegebenenfalls die Kunden. Kommen die Vorgesetzten in der Mitte oder hinten, ist das oft ein Zeichen, dass etwas nicht in Ordnung war. Sehr positiv ist eine Formulierung wie: „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets vorbildlich und einwandfrei.“
  7. Schlusssatz
    Das Arbeitszeugnis endet mit dem Schlusssatz. Dort sollte zunächst einmal der Grund des Ausscheidens festgehalten sein. Im Idealfall steht dort, dass man das Ende selbst herbeigeführt hat und man sich beruflich neu orientieren will. Gut ist auch, wenn der Arbeitgeber dem Berufstätigen anschließend für die Zusammenarbeit dankt – und er bedauert, dass er einen hervorragenden Mitarbeiter verliert. Ganz zum Schluss kommen die Wünsche für die Zukunft. Hier betont man, dass man für die Zukunft „weiterhin viel Erfolg“ wünscht. Fehlt das „weiterhin“ oder steht dort nur „ Wir wünschen ihm alles Gute“, kann das bedeuten: Wir sind froh, dass wir ihn los sind.
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