Arbeitszeitgesetz: Regelungen zur Arbeitszeit

In sehr vielen Arbeitsverträgen wird eine 40 Stunden Woche vereinbart, also jeweils acht Stunden an fünf Tagen die Woche. Doch gerade wenn ein wichtiges Projekt kurz vor dem Abschluss steht oder ein Kollege ausfällt, bleibt es nicht bei der vereinbarten Stundenzahl. So stellt sich die Frage: Welche maximalen Arbeitszeiten sind heute überhaupt zulässig?

Der Begriff Arbeitszeit bezeichnet die Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss. Wie diese Arbeitszeit öffentlich-rechtlich geregelt ist und welche Vorschriften gelten, können Sie nachfolgend nachlesen:

Gemäß § 3 S. 1 Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden grundsätzlich nicht überschritten werden. Im Sinne des ArbZG gelten alle Tage von Montag bis einschließlich Samstag als Werktage. Somit ist die Basis für alle Berechnungen eine Sechs-Tage-Woche, es sind also 48 Wochenstunden zulässig. Daraus folgt außerdem, dass ein Betrieb für die Berechnung der Arbeitszeit auch auf den sechsten Wochentag zurückgreifen kann, wenn nur eine Fünf-Tage-Woche üblich ist.

Auf Grundlage der Sechs-Tage-Woche in Verbindung mit einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden ergibt sich demnach eine 48-Stunden-Woche. Diese ist zulässig für 48 Wochen im Jahr, in den übrigen vier Wochen hat der Arbeitnehmer den gesetzlich vorgeschriebenen Urlaub zu nehmen.

Laut § 3 S. 2 ArbZG kann die Arbeitszeit in Ausnahmefällen von acht auf zehn Stunden verlängert werden, diese dürfen allerdings keinesfalls überschritten werden. Hier muss allerdings beachtet werden, dass jede Überschreitung der acht Stunden durch einen verkürzten Arbeitstag ausgeglichen werden muss.  

Da das Arbeitszeitgesetz von einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden und gleichzeitig von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht, ist es möglich, in einem Betrieb, der eine Fünf-Tage-Woche vorgibt, dass Arbeitnehmer an fünf Tagen jeweils 9,6 Stunden arbeiten. Durch den freien sechsten Tag ist die durchschnittliche Arbeitszeit auf sechs Tage gesehen nicht überschritten.

Das Arbeitszeitgesetz regelt die Höchstgrenze der Arbeitszeit, bis zu der ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer sanktionslos beschäftigen darf. Verstöße gegen dieses Gesetz stellen eine erhebliche Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat dar.

 

 

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