Vergütung von Überstunden

 

1. Nachweis der Überstunden
Dokumentieren Sie Ihre Überstunden immer schriftlich. Wurden diese vom Chef angeordnet oder einfach akzeptiert? Wenn kein Erfassungssystem vorhanden ist, dann müssen Sie die Überstunden beweisen!

2. Regelung im Arbeitsvertrag
Idealerweise steht in Ihrem Arbeitsvertrag etwas zur Vergütung von Überstunden. Falls eine Vergütung vorgesehen ist, fordern Sie diese ein. Ansonsten sollten Sie eine schriftliche Regelung anstreben.

3. Nichts im Arbeitsvertrag
Enthält Ihr Vertrag keine Regelung, können Sie ebenfalls das verlangen, was branchen- und betriebsüblich ist. Gibt es einen Tarifvertrag für Ihre Branche, der aber in Ihrem Arbeitsverhältnis nicht gilt, weil Ihr Arbeitgeber nicht beigetreten ist, könnten Sie trotzdem die dort festgelegte Bezahlung verlangen.

4. Im Tarifvertrag
Gibt es eine Regelung zur Bezahlung von Überstunden im Tarifvertrag? Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrem Betriebsrat oder bei der zuständigen Gewerkschaft! Fordern Sie die Vergütung, die der für Sie einschlägige Tarifvertrag vorsieht. Eventuell gibt es sogar einen Überstundenzuschlag.

5. Pauschale Abgeltungsklausel im Vertrag
Gibt es eine Klausel in Ihrem Vertrag, wonach Überstunden pauschal mit dem Festgehalt abgegolten sind? Dann könnte diese Regelung wahrscheinlich unwirksam sein. Sie können eine branchen- und betriebsübliche Vergütung verlangen.

6. Beitragsbemessungsgrenze
Ist Ihr Gehalt höher als die Beitragsbemessungsgrenze (78.000 Euro im Westen, 70.000 Euro im Osten im Jahr 2018), haben Sie nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keinen Anspruch auf Bezahlung von Überstunden. Verdienen Sie weniger, können Sie Geld für die Überstunden verlangen.

7. Verjährung
Alle Überstunden verfallen nach spätestens drei Jahren. Enthält Ihr Arbeitsvertrag eine Klausel, wonach die gegenseitigen Ansprüche nach einer kürzeren Frist nicht mehr verlangt werden können, so sind Sie grundsätzlich daran gebunden.

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