Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch

In einem Bewerbungsgespräch fallen häufig unzulässige Fragen, die den Privatbereich des Bewerbers betreffen und für dessen angestrebte Stelle nicht von Belang sind. Solche Fragen, beispielsweise Fragen über

Heirat und Familienplanung,

Krankheiten,

Parteizugehörigkeit,

Gewerkschaftszugehörigkeit,

Austritts-/ Kündigungsgrund im vorherigen Beruf,

Berufe der Eltern oder des Partners,

Vorstrafen,

müssen vom Bewerber nicht beantwortet werden. Auch über frühere Vergütungen muss keine Auskunft gegeben werden, da dies zu einer Senkung der Lohnansprüche des Bewerbers führen könnte.

Gemäß dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ( AGG) darf ein Bewerber auch nicht aufgrund seiner ethnischen Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, seines Alters oder seiner sexuellen Identität benachteiligt werden.

Als Bewerber sollte man sich allerdings überlegen, ob man falsche Angaben macht, da dies im Nachhinein zu unangenehmen Situationen führen kann. Es empfiehlt sich freundlich und selbstbewusst zu antworten. Wie viel man von sich preisgeben möchte, kann der Bewerber frei entscheiden.

 

 

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