Die beliebtesten Lügen im Lebenslauf

Um eine Stelle zu bekommen, spielt Selbstmarketing eine große Rolle. Hierzu gehört natürlich ein lückenloser Lebenslauf. Darf man hier seinen Lebenslauf etwas aufmotzen? Es kann schnell mit dem neuen Job vorbei sein, wenn die Lügen auffliegen.

Immer wieder tauchen Ungereimtheiten in Lebensläufen auf. Viele Personaler kennen die Mogeleien und richten ihr Augenmerk darauf. Das Optimieren vom Lebenslauf sollten sich Bewerberinnen und Bewerber also gut überlegen, denn die möglichen Konsequenzen können unter Umständen fatal sein.

Hier sind die zehn beliebtesten Unwahrheiten:

1. Was sind Lücken?
Weiße Flecken im Lebenslauf sehen nicht gut aus und Personaler fragen immer, wodurch sie entstanden sind. So werden Lücken mit vermeintlichen Tätigkeiten gefüllt, damit der Kandidat die peinliche Frage umgehen kann. Mit Ehrlichkeit kommen Sie aber weiter. Denn Erwerbsunterbrechungen sind keine Schande, wenn sie gut begründet sind.

2. Lügen über aktuelle Stelle
Bewerber, die zum Zeitpunkt der Stellensuche in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, haben bessere Chancen. Bereits gekündigte Kandidaten versuchen oftmals ihren Lebenslauf aufzuhübschen, indem sie eine unbefristete Anstellung suggerieren. Ist ein Bewerber für den Personaler interessant, kann der sich mitunter beim aktuellen Arbeitgeber über den Kandidaten erkundigen. Solche Lügen fliegen in der Regel ziemlich schnell auf. Echte Begeisterung und Interesse sind also gefragt.

3. Wichtigere Position
Um wichtiger zu erscheinen, wird die Position im aktuellen Job ausgeschmückt. "Leiter Online-Marketing" klingt gut. Ist man allerdings der einzige Kollege mit dieser Aufgabe, so ist die Leitungsfunktion ohne eigene Mitarbeiter eine Farce.

4. Aus Vertretung wurde Stellvertreter
Eine kleine Wortverdrehung kann ja nicht auffallen: Wurden die Aufgaben des Projektleiters eine Zeitlang übernommen, machen einige daraus den Stellvertreter. Dabei handelte es sich lediglich um eine Elternzeitvertretung. Die Verantwortung lag immer noch beim Projektleiter. Aber auch die Krankenvertretung hat ihren Wert und sollte als Sonderaufgabe herausgestellt werden.

5. Aus Praktikum wird Festanstellung
Praktika oder Studierendenjobs werden im Handumdrehen zur Festanstellung umgewandelt. Den Personalverantwortlichen ist diese Masche bestens bekannt. Hier werden nachgelieferte Zeugnisse letztlich den Tatsachen auf die Sprünge helfen. Ein Praktikum unter guter Anleitung und in einem professionellen betrieblichen Umfeld ist für einen Berufseinsteiger kein Manko.

6. Das Alter ist nicht so wichtig
Junge Bewerberinnen und Bewerber machen sich ein bisschen älter und der ältere Kandidat gibt vor, jünger zu sein als er tatsächlich ist. Die Altersangabe ist jedoch kein Muss mehr. Wer sie preisgibt, sollte besser ehrlich bleiben. Diese Tatsache kommt spätestens dann heraus, wenn die Personalien zwecks Anstellung aufgenommen werden.

7. Kinder werden verschwiegen
Mütter haben es schwerer, einen Job zu bekommen. Damit sie eine Chance erhalten, verschweigen sie ihren Nachwuchs. Auch das kann ein Fehler sein, wenn man den Job bekommen hat und weniger flexibel ist. Im Lebenslauf muss der Familienstand nicht zwingend genannt werden, allerdings gehört in ein Vorstellungsgespräch eine realistische Selbsteinschätzung über Organisation von Familien- und Arbeitspflichten. Was dann auch für Väter mit Familienverantwortung gilt.

8. Berufserfahrung kann jeder
Voraussetzung für viele Jobs sind gute Berufserfahrungen. Wer die nicht hat, erfindet sie kurzer Hand. Wer aber glaubt, dass er fehlende Kenntnisse schnell nacharbeiten kann, irrt gewaltig. Projektmanagement zum Beispiel sieht in der Praxis dann doch anders aus als in der Theorie.

9. Qualifikationen – aus Anfänger wird Spezialist
Der Bewerber war einige Zeit als Anfänger tätig. Die Aufgabe hat Spaß gemacht, also nennt er sich jetzt Spezialist. Damit die Chancen gut stehen, wird schnell aus einem Anfänger ein Spezialist. Der Personaler möchte aber Zeugnisse mit Tätigkeitsbeschreibung sehen möchte.

10. Urlaub = Auslandserfahrung
Gefragt sind Auslandserfahrungen und gute Sprachkenntnisse. Einige Bewerberinnen und Bewerber sehen diese im Urlaub oder der Auszeit bestätigt. Schnell wird noch ein Sprachkurs dazu gedichtet und der Lebenslauf scheint perfekt zu sein. Man kann aber schnell im Gespräch die Sprache wechseln oder an einen Personaler kommen, der die Gegend kennt.

Wenn es trotzdem passiert…

Die Lebensläufe können noch so geschickt kaschiert sein, in der Regel kommen die Ungereimtheiten schnell ans Licht. Die Folgen können für den Bewerber fatal sein, denn unter Umständen verlieren sie ihren neuen Job und erhalten die Kündigung. Arbeitgeber haben die Option, den Arbeitsvertrag aufgrund arglistiger Täuschung anzufechten. Das ist auch möglich, wenn die Lüge erst nach Jahren herauskommt.

Wurden sogar Bildungsabschlüsse falsch angegeben oder bei fachlichen Qualifikationen gelogen, handelt es sich um Urkundenfälschung und somit um eine Straftat. Dies kann also nicht nur die Kündigung nach sich ziehen, sondern gegebenenfalls auch eine Geld- oder Haftstrafe.

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